Ab sofort · gesetzlich vorgeschrieben
FFP2-Masken in Arztpraxen sind Pflicht*
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 1. Oktober 2022 ist für den Besuch von Arztpraxen eine FFP2-Maske gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung gilt für Patientinnen und Patienten, sowie Begleitpersonen.
* Bei Personen über 13 Jahren reicht eine einfache OP-Maske nicht aus.
* Kinder zwischen 6-12 Jahren dürfen eine chirurgische Maske tragen.
* Termine können Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular vereinbaren.
Für Fehlzeiten in der Schule stellen wir Entschuldigungen aus.
** Bitte drucken Sie die Einwilligungserklärung aus und bringen Sie sie ausgefüllt zur Impfung mit – Ohne Einwilligungserklärung keine Impfung!